Immobilien im Ammerseegebiet
Haushoch Immobilien Utting/Ammersee

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Haushoch Immobilien, Dyckerhoffstr. 20a, 86919 Utting/Ammersee


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
HAUSHOCH IMMOBILIEN

Dyckerhoffstr. 20a, D-86919 Utting · Inhaber: Heiko Schrader e.K.

Telefon: 08806/951-90/91, Fax 08806/95192

Haushoch Immobilien
Heiko Schrader
Dyckerhoffstr.20a
86919 Utting
Tel. 08806-951-90/91
Fax. 08806-95192
e-mail:haushoch.immobilien@t-online.de

Gerichtsstand Landsberg am Lech
Handelsregister Augsburg HRA 13777
IHK München
Kaufmann, Sachverständiger für Immobilien, beides absolviert in Deutschland
UST.-ID DE 175441666

1. Die Angaben in den Angeboten von HAUSHOCH IMMOBILIEN, welche nur für den Empfänger bestimmt sind, stammen von Auftraggebern der Firma HAUSHOCH IMMOBILIEN.
HAUSHOCH IMMOBILIEN kann deshalb für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen. Schadenersatzansprüche gegen HAUSHOCH IMMOBILIEN sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruches.

2. Der Empfänger verpflichtet sich, die Angebote ohne die schriftliche Zustimmung der Firma HAUSHOCH IMMOBILIEN nicht an Dritte weiterzugeben. Verstöße hiergegen verpflichten den Angebotsempfänger zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der im Erfolgsfalle angefallenen Provision unter Verzicht auf einen Schadensnachweises.

3. Beim Zustandekommen eines rechtsverbindlichen Vertrages durch Nachweis der Firma HAUSHOCH IMMOBILIEN oder Vermittlung von HAUSHOCH IMMOBILIEN, gilt die den jeweiligen Angeboten von HAUSHOCH IMMOBILIEN zugrundeliegende Provision als vereinbart, sofern schriftlich keine andere Vereinbarung über die Höhe der Provision getroffen wurde. Dies gilt auch im Falle des Erwerbs eines Grundstückes bzw. Objektes im Wege der Zwangsversteigerung. Sofern keine Maklerprovison vereinbart ist, wird die ortsübliche Provison in Rechnung gestellt.

4. Sollten dem Angebotsempfänger die Angebote von HAUSHOCH IMMOBILIEN über die Käuflichkeit oder Anmietbarkeit der von HAUSHOCH IMMOBILIEN angebotenen Grundstücke oder Objekte bekannt sein, ist dies HAUSHOCH IMMOBILIEN innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Kommt der Empfänger dieser Verpflichtung nicht termingerecht nach, gilt als anerkannt, daß HAUSHOCH IMMOBILIEN weitere Maklerleistungen gegenüber dem Empfänger provisonsanspruchbegründete Vermittlungsleistungen im Abschlußfall verrechnet.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, HAUSHOCH IMMOBILIEN unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, so ist er verpflichtet, HAUSHOCH IMMOBILIEN unverzüglich zu informieren.

6. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.

7. Für alle Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand Landsberg/Lech vereinbart. ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Stand: 08/2006